Wir vergeben seit 1940 Erbbaurechte an Baugrundstücken.
Die als Erbbaurecht vergebenen Baugrundstücke verbleiben im Eigentum der Arenberg-Meppen GmbH, während die darauf errichteten Gebäude den Erbbauberechtigten gehören. Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt i.d.R. 99 Jahre. Nach Ablauf haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung.
Der Erbbauberechtigte zahlt einen jährlichen Erbbauzins, bei Grundstücken für Wohnzwecke in Höhe von 5 % des Grundstückswertes bei Pachtbeginn.
Das Erbbaurecht – Bauen ohne eigenes Grundstück – Die kostengünstige Alternative zum Grundstückskauf
Gerade in Zeiten steigender Grundstückspreise stellt sich schon in der Planungsphase zum Hausbau heraus, dass der Grundstückspreis den finanziellen Rahmen stark belastet. Hier gibt es das Erbbaurecht als günstige Alternative zum Grundstückskauf.
Aber nicht nur für private Bauherren, sondern auch für gewerbliche Unternehmen und die öffentliche Hand stellt das Erbbaurecht eine echte Alternative dar.
Erbpacht (umgangssprachlich) ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form des Grundbesitzes. Eventuelle Vorbehalte gegen ein Erbbaurecht sind ausschließlich emotionaler Natur. Rein sachlich betrachtet spricht viel für ein Erbbaurecht.
Die Vorteile eines Erbbaurechtes sind:
keine langfristige Kapitalbindung wie bei der Fremdfinanzierung des Grundstückskaufpreises und dadurch
zusätzlich freie finanzielle Mittel für den Hausbau
keine Finanzierungsnebenkosten
keine Tilgung
keine Finanzierungsengpässe durch Zinsschwankungen am Kapitalmarkt (z.B. Hochzinsphase)
keine Vermessungsgebühren
keine Maklerprovisionen
keine Einschränkungen bei der Wohnungsbauförderung
keine Nachteile bei der Belastung mit Grundschulden
das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich
Erbbauzinsen sind für Vermieter Aufwendungen aus Vermietung (Steuervorteil)
Ansprechpartner
Volker Blankenspeck
Tel. 05931 9391.15
Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll erscheinen, bereits heute über eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages nachzudenken.
Daher bieten wir Ihnen an, Ihren Erbbaurechtsvertrag schon jetzt oder in den nächsten Jahren vorzeitig zu verlängern.
Damit erhalten Sie, unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Grundstückspreise, schon heute Planungssicherheit
weit über die nächste Generation hinaus.
Ein möglicher Verkauf des Erbbaurechts kann finanziell attraktiver sein, da der Erwerber eine ausreichende Vertragsrestlaufzeit übernimmt.
Die Belastung des Erbbaugrundbuchs mit Grundschulden mit längeren Tilgungslaufzeiten wird erleichtert, da Grundschulden 10 Jahre vor Beendigung des Erbbaurechtsvertrages getilgt sein müssen.
Beispielrechnung:
Restlaufzeit des bestehenden Vertrages 30 Jahre
gewünschte Verlängerung um 20 Jahre auf dann insgesamt 50 Jahre Laufzeit
Grundstücksgröße 600 m²
Erbbauzins bisher 420 €/Jahr
Grundstückswert lt. Gutachterausschuss für Grundstückswerte zum Zeitpunkt der Verlängerung: 180 €/m² = 108.000 € für das Gesamtgrundstück
Erbbauzins alt: 420,- €/Jahr * 30 Jahre Restlaufzeit = 12.600 €
Erbbauzins neu: 3,5 % Erbbauzins von 108.000 € = 3.780 €/Jahr * 20 Jahre Verlängerungszeitraum = 75.600 €
Der neue Erbbauzins ab Datum der Vertragsverlängerung berechnet sich wie folgt:
(12.600 € + 75.600 €)/50 Jahre = 1.764 €/Jahr
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten über die Möglichkeiten der Erbbaurechtsverlängerung!
Ansprechpartner
Volker Blankenspeck
Tel. 05931 9391.15
Wir vermieten in Meppen Ein- bis Vier-Zimmerwohnungen und Wohnungen im betreuten Wohnen.
zurzeit sind alle Wohnungen vermietet.
Ansprechpartner
Volker Blankenspeck
Tel. 05931 9391.15
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